Naturheilkundliche Therapieverfahren



Seit dem 28.01.2022 gilt die EU-Tierarzneimittel-Verordnung und das neue Tierarzneimittelgesetz. Die jetzigen Vorschriften weichen teilweise erheblich von den bisherigen Regelungen des Arzneimittelgesetzes ab. Das Gesetz schränkt die therapeutische Vielfalt enorm ein und einige Therapieformen sind daher in der gewohnten Form so nicht mehr möglich. Es dürfen nur noch Tierarzneimittel angewendet werden, die für die jeweilige Tierart zugelassen sind und den Zusatz "ad us. vet." tragen. 

 

Hinweis im Sinne des § 3 HWG:

Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss ich darauf hinweisen, dass es sich bei den Therapieverfahren um alternativmedizinische Verfahren handelt, die naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind.

 

Die von mir angebotenen Therapien ersetzen im Notfall keinen Tierarzt!